- wahren
-
* * *
wah|ren ['va:rən] <tr.; hat:(einen bestimmten Zustand, ein bestimmtes Verhalten o. Ä.) aufrechterhalten, nicht verändern:seine Interessen wahren; Distanz, einen gewissen Abstand wahren; die Neutralität wahren; die Form wahren (nicht gegen die Umgangsformen verstoßen); ein Geheimnis wahren (nicht preisgeben); er hat bei der Auseinandersetzung den Anstand gewahrt (sich so verhalten, wie es der Anstand erfordert).* * *
wah|ren 〈V. tr.; hat〉1. schützen, sichern, verteidigen (Rechte, Interessen)2. erhalten, aufrechterhalten● den Schein \wahren; seine Würde \wahren [<ahd. (bi)waron; zu ahd. wara „Aufmerksamkeit“; zu idg. *uer- „achtgeben“; verwandt mit warnen u. warten, vermutl. auch mit wahr, Ware]* * *
wah|ren <sw. V.; hat [mhd. war(e)n, ahd. in: biwarōn, zu veraltet Wahr (mhd. war, ahd. wara) = Aufmerksamkeit, Acht, Obhut, Aufsicht, also eigtl. = beachten, in Obhut nehmen] (geh.):a) etw., bes. einen bestimmten Zustand, ein bestimmtes Verhalten o. Ä., aufrechterhalten, nicht verändern; bewahren:Distanz, einen gewissen Abstand w.;die Neutralität w.;Disziplin w.;sein Inkognito w.;sie wahrte ihre Würde;Stillschweigen w. (nicht über etw. sprechen);die Form w. (nicht gegen die Umgangsformen verstoßen);ein Geheimnis w. (nicht preisgeben);das Briefgeheimnis w. (respektieren, nicht verletzen);b) nicht antasten lassen; schützen, verteidigen:seine Interessen, seine Rechte, seinen Vorteil, seine Unabhängigkeit w.* * *
wah|ren <sw. V.; hat [mhd. war(e)n, ahd. in: biwarōn, zu veraltet Wahr (mhd. war, ahd. wara) = Aufmerksamkeit, Acht, Obhut, Aufsicht, also eigtl. = beachten, in Obhut nehmen] (geh.): a) etw., bes. einen bestimmten Zustand, ein bestimmtes Verhalten o. Ä., aufrechterhalten, nicht verändern; bewahren: Distanz, einen gewissen Abstand w.; die Neutralität w.; Disziplin w.; sein Inkognito w.; sie wahrte ihre Würde; Ich habe mich immer bemüht, in meinen Romanen ... ein Niveau zu w., das ... (Goetz, Prätorius 13); ihr genügt jetzt die Erleichterung, dass ich die Ruhe wahre (Frisch, Gantenbein 285); Stillschweigen w. (nicht über etw. sprechen); die Form w. (nicht gegen die Umgangsformen verstoßen); ein Geheimnis w. (nicht preisgeben); das Briefgeheimnis w. (respektieren, nicht verletzen); b) nicht antasten lassen; schützen, verteidigen: seine Interessen, seine Rechte, seinen Vorteil, seine Unabhängigkeit w.; die Vollmachten erhielt die Regierung, nicht die militärische Führung, sodass der Primat der Politik gewahrt blieb (Fraenkel, Staat 370).
Universal-Lexikon. 2012.